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Beitragsordnung des Fördervereins Kirchenmusik

an St. Nikolai zu Flensburg e.V. - gemäß § 4 der Vereinssatzung
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1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten
der Mitglieder
zur Entrichtung
von Beiträgen (§ 4 Abs. 1 der Satzung)
an den Verein. Sie ist
Bestandteil
der Beitrittserklärung.

2. Die festgesetzten Beträge treten am 1. Juli 2010 in Kraft.

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| 3. Der Quartalsbeitrag: |
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Erwachsene 10,-
Jugendliche unter 18 Jahren 5,-
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Familienbeitrag (mindestens zwei Mitglieder) 15,-
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Schüler,
Studenten und Inhaber eines Sozialpasses 5,-
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4. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Der
Abruf
findet
am
ersten Werktag eines Quartals für das jeweils laufende Quartal statt. Abbuchungen
sind nur
vom Girokonto
des Mitglieds möglich.

5. Alle ermäßigten Beiträge müssen beantragt werden. Die Ermäßigungsgründe müssen mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Verhältnisse sind dem Verein
unverzüglich mitzuteilen.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,- Euro pro Mahnung erhoben.

7. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch eine elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die
personen-
geschützten
Daten der Mitglieder werden unter Beachtung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes
gespeichert.

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| Flensburg, den 9. Juni 2010 |
Beitrittserklärung |
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