Beitragsordnung des Fördervereins Kirchenmusik

an St. Nikolai zu Flensburg e.V. - gemäß § 4 der Vereinssatzung
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder
zur Entrichtung von Beiträgen (§ 4 Abs. 1 der Satzung) an den Verein. Sie ist
Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Die festgesetzten Beträge treten am 1. Juli 2010 in Kraft.



3. Der Quartalsbeitrag:



Erwachsene 10,-
Jugendliche unter 18 Jahren 5,-
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Familienbeitrag (mindestens zwei Mitglieder) 15,-
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Schüler,
Studenten und Inhaber eines Sozialpasses 5,-
4. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Der
Abruf findet am ersten Werktag eines Quartals für das jeweils laufende Quartal statt. Abbuchungen
sind nur vom Girokonto des Mitglieds möglich.

5. Alle ermäßigten Beiträge müssen beantragt werden. Die Ermäßigungsgründe müssen mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Veränderungen der persönlichen Verhältnisse sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,- Euro pro Mahnung erhoben.

7. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch eine elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personen-
geschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes
gespeichert.

Flensburg, den 9. Juni 2010                                                                                Beitrittserklärung